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Keine Hilfe für pädophilen Auslandschweizer

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat das Gesuch um Sozialhilfe eines seit 28 Jahren in Kambodscha lebenden Schweizers zurecht abgewiesen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Mann wurde wegen Pädophilie verurteilt.
Das Bundesverwaltungsgericht erachtet die Bedingungen für die Ausrichtung von Sozialhilfe an einen 72-jährigen Auslandschweizer für nicht erfüllt. (Archivbild)
Das Bundesverwaltungsgericht erachtet die Bedingungen für die Ausrichtung von Sozialhilfe an einen 72-jährigen Auslandschweizer für nicht erfüllt. (Archivbild)
Wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht, reichte der Auslandschweizer bereits einmal ein Gesuch um monatliche Unterstützung für den Lebensunterhalt ein.

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