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Keine Verletzung des Rechts auf Privatleben

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist nicht auf eine Beschwerde eines Mannes eingetreten, der im Auftrag einer Versicherung von einem Privatdetektiv überwacht wurde. Das Gericht sieht keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht auf die Beschwerde eines Mannes eingetreten, der von einem Detektiv gefilmt wurde. (Symbolfoto)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht auf die Beschwerde eines Mannes eingetreten, der von einem Detektiv gefilmt wurde. (Symbolfoto)
Der Mann war 2001 bei einem Verkehrsunfall verletzt worden und machte Haftungsansprüche geltend. Die private Haftpflichtversicherung liess ihn deshalb von einem Detektiv überwachen.

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