Deal von Time Warner und AT&T wackelt wieder
Das Ministerium hatte AT&T aus kartellrechtlichen Gründen verklagt; es unterlag jedoch in dem Prozess. Nach Darstellung der Behörde würde der Zusammenschluss aber den Verbrauchern schaden. Auch US-Präsident Donald Trump hatte sich gegen den Kauf ausgesprochen, weil er als Folge der Transaktion eine zu grosse Marktmacht und Nachteile für Wettbewerber sowie Kunden befürchtete.
AT&T zeigte sich am Donnerstag von dem neuerlichen Entscheid überrascht. Das Urteil sei sorgfältig, tatsachenbezogen und gut begründet gewesen, sagte Firmenjustitiar David McAtee. Ein Sprecher des Ministeriums gab keine Stellungnahme ab.
Die AT&T-Aktie verlor im nachbörslichen Handel mehr als ein Prozent. Der Konzern hatte den Kauf von Time Warner bereits im Juni abgeschlossen.
Bei einem sechswöchigen Prozess war es den Anwälten des Justizministeriums nicht gelungen, den zuständigen Richter Richard Leon von ihren Argumenten zu überzeugen. Leon winkte die Fusion im Juni letztlich sogar ganz ohne Auflagen durch, woraufhin die Unternehmen sie dann auch rasch vollzogen.
Für US-Präsident Trump war das auch eine persönliche Niederlage - er steht mit dem Time-Warner-Nachrichtenflaggschiff CNN auf Kriegsfuss und hatte sich wiederholt öffentlich gegen den Zusammenschluss mit AT&T ausgesprochen. (sda/reu/dpa)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.