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Doppelte Staatsbürgerschaf – keine Diskriminierung?

Laut Regierungsvorlage sollen nur Bürger aus den EWRStaaten und der Schweiz die doppelte Staatbürgerschaft beantragen können. Personen aus anderen Herkunftsländern werden dabei ausgeschlossen, obwohl diese in der gleichen Situation sind.
Selim Howlader, Gamprin
Laut einem Gutachten, das die Regierung in Auftrag gab, sei diese Lösung zulässig und diskriminiere Staatsangehörige von Drittländern nicht («Volksblatt», 6.2.2020).

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