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FMA präzisiert Treuhändergesetz

Die FMA hat in einer Mitteilung die Formulierung «tatsächlich leitend tätig» im Treuhändergesetz ausgelegt. Dadurch soll verhindert werden, dass Strohmänner als tatsächlich leitende Personen in Treuhandunternehmen eingesetzt werden.
Finanzmarktaufsicht FMA
Leiter der Treuhändergesellschaften veröffentlicht.
Das Treuhändergesetz verlangt, dass in der Leitung der Treuhandgesellschaft eine Person «tatsächlich tätig» ist, die auf Grund ihrer Vertrauenswürdigkeit, Ausbildung und Berufserfahrung hinreichend ...

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