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Endstation für Briefkastenfirmen

Liechtensteins Finanzplatz steht vor einer nächsten existenziellen Herausforderung. Die Liechtensteinische Landesbank stoppt per 1. Juli die Transaktionen für Sitzgesellschaften ohne Substanz im Land.
Eine neue Regelung trifft den Banken- und den Treuhandsektor. Dabei geht es um den Paragrafen 165 des Strafgesetzbuches, dessen Änderung per 1. Juli 2019 in Kraft tritt. Die Landesbank ist vorgeprescht.

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