Liechtensteins Finanzplatz steht vor einer nächsten existenziellen Herausforderung. Die
Liechtensteinische Landesbank stoppt per 1. Juli die Transaktionen für Sitzgesellschaften ohne Substanz im Land.
Eine neue Regelung trifft den Banken- und den Treuhandsektor. Dabei geht es um den Paragrafen 165 des Strafgesetzbuches, dessen Änderung per 1. Juli 2019 in Kraft tritt. Die Landesbank ist vorgeprescht.
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