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Deliktsumme bei über 10 Millionen Franken

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den 46-jährigen ehemaligen Vizedirektor der Bank Alpinum wegen der Verbrechen des gewerbsmässigen schweren Betruges, der Veruntreuung und der Geldwäsche, sowie des Vergehens nach Art. 22 Sportgesetz und unter Übertretung nach dem Betäubungsmittelgesetz eingebracht.
Bank Alpinum in Vaduz
Der ehemalige Vizedirektor soll 13 Kunden der Bank mit mindestens 10,5 Millionen Franken geschädigt haben.
Wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt, wird dem Mann als Betrug zur Last gelegt, zwischen November 2006 und Mai 2017 andere Mitarbeiter der Bank durch fungierte Emails, gefälschte ...

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