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Neue Rechte für Gerichtsvollzieher

Im ersten Schritt der umfassenden Reform des Exekutionsrechts soll nach der Regierung die Exekutionsordnung angepasst werden. Darin soll der Gerichtsvollzieher gestärkt werden. Neu darf er bei Zwangsvollstreckungen veranlassen, verschlossene Türen zu öffnen.
Exekutionsordnung, Vaduz
Die Bürger seien auf ein rasches Zwangsvollstreckungsverfahren angewiesen, erklärte Justizministerin Aurelia Frick (rechts) gestern an der Pressekonferenz, bei der auch Monika Zelger-Jarnig informierte.
Das Liechtensteiner Exekutionsrecht ist veraltet. Seit es im Jahr 1972 vom österreichischen ins liechtensteinische Recht übernommen wurde, gab es keine grundlegenden Neuerungen  mehr.

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