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Drohnen können für Ärger sorgen

Immer wieder gehen bei der Landespolizei Meldungen von Drohnen ein, durch welche sich Personen gestört oder gar belästigt fühlen. Die in Liechtenstein geltenden Bestimmungen scheinen nicht allen klar zu sei, schreibt die Landespolizei in einer Mitteilung.
Pilot Ssing Drone
Der Gebrauch von Drohnen ist klar geregelt.
Grundsätzlich richtet sich die Verwendung von Drohnen in Liechtenstein nach dem schweizerischen Luftfahrtrecht sowie dem liechtensteinischen Datenschutzrecht. Dabei gibt es verschiedene Punkte zu beachten.

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