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Obergericht entscheidet am 19. Februar

Im Juli musste sich Frank Konrad wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses vor Gericht verantworten. Der Richter sprach ihn dahingehend schuldig, dass Frank Konrad vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit trug.
Heisser Stuhl Frank Konrad nah
Frank Konrad akzeptierte das Urteil nicht und legte Berufung ein.
Er verhängte eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 15 600 Franken. Frank Konrad akzeptierte dieses Urteil nicht und legte Berufung ein. Nun steht der Termin fest: Am 19.

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