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Rauchverbot wird eingehalten

Die Gesetzeslage zum Rauchverbot in den Liechtensteiner «Beizen» ist seit 2009 unverändert geblieben. Die Gastronomen haben sich seitdem mit der Situation gut zurechtgefunden, es gibt nur wenige Übertretungen des Tabakpräventionsgesetzes.
Raucherbetriebe müssen mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sein.
Zum Jahresende 2015 wurden in Liechtenstein 38 Raucherbetriebe und 21 Betriebe mit Raucherräumen gezählt. Wofür sich ein Gastronomiebetreiber entscheidet, ist ihm selbst überlassen.

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