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Tierquälerei-Fall kommt vor Obergericht

Der Liechtenteinischen Staatsanwaltschaft ist im Tierquälerei-Gerichtsfall das erstinstanzliche Urteil zu niedrig. Wie Robert Wallner, Leitender Staatsanwalt, gegenüber Radio L bestätigte, hat die Staatsanwalt Berufung eingelegt. Als Konsequenz wird der Fall erneut in zweiter Instanz vor dem Obergericht verhandelt.
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Aufgrund der Verletzungen musste die Kuh schliesslich eingeschläfert werden.
Am Montag musste sich ein 21-jähriger Mann vor dem Landgericht Vaduz wegen Tierquälerei verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, eine Kuh mit einer Mistgabel derart malträtiert zu haben, dass sie aufgrund der ...

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