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Verbesserungen bei den IV-Renten von Teilzeitkräften

Ab dem 1. März 2018 gilt in Liechtenstein ein neues Berechnungsmodell für den Invaliditätsgrad von Personen in Teilzeitpensen. Insbesondere Frauen profitieren von dieser neuen Berechnungsmethode, da neu Teilzeitkräfte gegenüber Vollzeitangestellen im Bereich der Invalidenversicherung nicht weiter benachteiligt werden.
AHV IV FAK in Vaduz
Durch die neue Verordnung gibt es Verbesserungen bei den IV-Renten von Teilzeitkräften.
Für Teilzeiterwerbstätige wird der Invaliditätsgrad nach der sogenannten gemischten Methode festgelegt. Gesundheitliche Einschränkungen im Erwerbsleben und im anderen Aufgabenbereich, also beispielsweise im ...

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