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Initiative «HalbeHalbe» ist rechtskonform

Die Regierung hat die Verfassungsinitiative «HalbeHalbe» überprüft. Sie stellt fest, dass sie «mit den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt, die formelle Verfassungsmässigkeit gewahrt ist und auch die weiteren Voraussetzungen gemäss Volksrechtegesetz erfüllt sind».
Halbe Halbe, Vaduz
Damit könnte das Initiativbegehren kann daher gemäss Regierung zur Unterschriftensammlung zugelassen werden. «Allerdings erscheint es angezeigt, die durch die Initiative begehrte Ergänzung der Landesverfassung ...

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