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Aktuelle Stunde

FBP widmet sich der «Ehe für alle»

Die FBP-Fraktion hat für die Aktuelle Stunde in der kommenden Woche das Thema «Ehe für alle» eingebracht.
Landtag in Vaduz
Die FPB möchte sich in der Aktuellen Stunde der «Ehe für alle» widmen. (Bild: Daniel Schwendener)

Der Staatsgerichtshof (StGH) hat am 10. Mai 2021 mit seinem Urteil StGH 2020/097 entschieden, dass Art. 25 Partnerschaftsgesetz als EMRK- und verfassungswidrig aufgehoben wird. Die Rechtswirksamkeit der Aufhebung von Art. 25 Partnerschaftsgesetz wurde dabei um ein Jahr nach dem Tag der Kundmachung aufgeschoben. In seiner Begründung hielt der StGH unter anderem fest, dass der Gesetzgeber somit genügend Zeit hat, um diese Gesetzesbestimmung (Art. 25 Partnerschaftsgesetz) unter Berücksichtigung der gemachten Erwägungen des StGH neu zu formulieren und eine gemachte Gesamtanalyse der Rechtsstellung der eingetragenen Partnerschaft vorzunehmen. Art. 25 Partnerschaftsgesetz hält bzw. hielt fest, dass Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, weder zur Adoption noch zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren zugelassen werden. Seit dem Urteil sind nun ca. 4.5 Monate verstrichen. Es verbleiben noch ca. 7.5 Monate, bis eine neue Regelung für Art. 25 Partnerschaftsgesetz in Kraft treten soll, falls hier überhaupt eine neue Regelung anstelle der alten Regelung treten soll. Ist bis dahin keine neue Regelung in Kraft, so wird der Ausschluss von Personen, die in eingetragenen Partnerschaften leben, aufgehoben und wird nicht mehr existent sein.

Am 26. September 2021 entscheidet das schweizerische Volk über die Ehe für alle und damit zusammenhängend über die Beseitigung von noch bestehenden Ungleichbehandlungen von gemischtgeschlechtlichen zu gleichgeschlechtlichen Paaren. Am Tag, an dem der Landtag zu diesem Thema seine aktuelle Stunde abhalten wird, wird das Ergebnis der Volksabstimmung in der Schweiz vorliegen.

Diese Fragen stellt die FPB dazu:

  • Wie stehen die einzelnen Fraktionen bzw. einzelne Abgeordnete der Freien Liste (FL), Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) und Vaterländischen Union (VU) sowie die Wählergruppe der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) zur Öfffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, zur Adoption, Stiefkindadoption und Zulassung zur Fortpflanzungsmedizin?
  • Müsste bei der Fortpflanzungsmedizin unterschieden werden, ob diese in Liechtenstein oder im Ausland in Anspruch genommen wird?
  • Welche Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Öffnung der Ehe für alle, Adoption, Stiefkindadoption und Fortpflanzungsmedizin sind für Sie mehrheitsfähig und würden wohl von beiden Souveränen mitgetragen und akzeptiert werden?
  • Sind Sie für eine Neuformulierung bzw. Neuregelung des Art. 25 Partnerschaftsgesetzes oder kann die Aufhebung ohne Ersatz auskommen?
  • Welchen Einfluss hat das Ergebnis der schweizerischen Volksabstimmung zur Ehe für alle auf Liechtenstein?
  • Wie stehen Sie zu Rechtssicherheit von Regenbogenfamilien in Liechtenstein? Wie kann grösst- und bestmögliche Rechtssicherheit für Regenbogenfamilien und alle ihre Mitglieder hergestellt werden? (pd)
 

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