­
­
­
­

Casinowerbung auf Bussen weiter erlaubt

Der Gesetzesartikel «Werbeverbot» in der Spielbankenverordnung soll umfassender werden. Die Werbung auf den Bussen und Plakaten soll aber weiterhin erlaubt sein.
Die mit Casinowerbung beklebten Busse sollen laut der Geldspielabteilung beim Amt für Volkswirtschaft trotz der Abänderung der Spielbankenverordnung erlaubt bleiben.
«Eine Spielbank darf nicht in aufdringlicher oder irreführender Weise Werbung betreiben», hiess es bisher im liechtensteinischen Geldspielgesetz.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­