­
­
­
­

Aus dem «Exekutor» wird der «Gerichtsvollzieher»

Die Regierung will das Exekutionsrecht aus dem Jahr 1971 reformieren. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat sie einen entsprechenden Bericht und Antrag an den Landtag verabschiedet. Dabei soll unter anderem auch der veraltete Begriff «Exekutor» durch die verständlichere Bezeichnung «Gerichtsvollzieher» ersetzt werden.
Regierungsgebäude, Regierung
DBA mit Monaco unterzeichnet
Die auf das Jahr 1971 zurückgehende liechtensteinische Exekutionsordnung entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­