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Änderung in Personalvorsorge

Die Regierung hat die Abänderung der Verordnung über die obligatorische betriebliche Personalvorsorge von arbeitslosen Personen genehmigt. Der Beitragssatz wird von bisher 3 Prozent auf 2 Prozent gesenkt.
Regierung, Staat, Fahne, Liechtenstein, Regierungsgebäude
Beitragssatz für arbeitslose Personen angepasst.
Die Verordnung regelt die Durchführung der Risikoversicherung hinsichtlich der Risiken Tod und Invalidität für arbeitslose Personen und legt den Beitragssatz fest.

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