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Unterstützung für Nachrichtenagenturen

Radio- und Fernsehwerbung, die sich an bestimmte Zielgruppen richtet, soll auch in Zukunft verboten sein. Nach heftiger Kritik lässt der Bundesrat entsprechende Pläne fallen.
Fernsehwerbung, die sich gezielt an bestimmte Zuschauergruppen richtet, ist auch in Zukunft verboten. (Symbolbild)
Fernsehwerbung, die sich gezielt an bestimmte Zuschauergruppen richtet, ist auch in Zukunft verboten. (Symbolbild) (Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

Die zielgruppenspezifische Werbung sollte dazu dienen, sinkende Werbeeinnahmen zu kompensieren. Die Werbung hätte sich zum Beispiel gezielt an Personengruppen mit gemeinsamen Interessen gerichtet oder an Zielgruppen nach demografischen Kriterien. Dagegen hatten sich die Verleger heftig gewehrt. Auch die Nationalratskommission sprach sich in der Konsultation dagegen aus.

Die Werbeform sei in der Vernehmlassung zur Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) mehrheitlich abgelehnt worden, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Er verzichte daher auf seinen ursprünglichen Vorschlag, zielgruppenspezifische Werbung für konzessionierte Veranstalter zuzulassen.

Geld für Nachrichtenagentur

Kritisiert worden war auch die neue Rechtsgrundlage, die dem Bund die Unterstützung von Nachrichtenagenturen erlaubt. Trotzdem hat sich der Bundesrat im Rahmen der Verordnungsänderung dafür ausgesprochen.

Ziel ist die Versorgung lokaler und regionaler Radio- und TV-Stationen mit zuverlässigen Nachrichten. Kleine Medienunternehmen wie die abgabefinanzierten Lokalradios und Regionalfernsehen seien zur Informationsbeschaffung auf zuverlässige Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen angewiesen, schreibt der Bundesrat.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) kann daher künftig eine Leistungsvereinbarung mit einer nationalen Agentur wie Keystone-SDA abschliessen. Dafür stehen jährlich bis zu zwei Millionen Franken aus der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen zur Verfügung.

Derzeit ist Keystone-SDA die einzige nationale Nachrichtenagentur. Die Unterstützung soll ab 2019 für vorerst zwei Jahre fliessen. Danach könnte die Leistungsvereinbarung erneuert werden. Dieses Regime wird möglicherweise abgelöst vom neuen Mediengesetz. Darin ist eine Rechtsgrundlage zur Unterstützung nicht gewinnorientierter Nachrichtenagenturen vorgesehen. (sda)

 
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