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Maskenpflicht auch in Freiburger Läden

Im Kanton Freiburg gilt ab Freitag für Personen ab zwölf Jahren in Läden eine Maskenpflicht. Das hat die Kantonsregierung beschlossen. Auch das Verkaufspersonal muss eine Gesichtsmaske tragen, sofern es nicht durch eine Scheibe geschützt ist.
Nach mehreren anderen Kantonen hat nun auch die Freiburger Regierung eine Maskentragpflicht in Läden verfügt. Sie gilt ab kommendem Freitag. (Archivbild)
Nach mehreren anderen Kantonen hat nun auch die Freiburger Regierung eine Maskentragpflicht in Läden verfügt. Sie gilt ab kommendem Freitag. (Archivbild)
Für das Servicepersonal in Restaurants, Bars und Diskotheken gilt ebenfalls eine Maskentragpflicht, wie einer Mitteilung der Freiburger Kantonsverwaltung vom Mittwoch zu entnehmen ist.

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