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Raab will 100 Millionen Franken Schadenersatz

Der deutsche Melander-Züchter Hans Raab hat am Dienstag seine Drohung wahr gemacht und den Kanton St. Gallen auf über 100 Millionen Franken Schadenersatz verklagt.

VON PATRICK STAHL

Schaan/St. Gallen. – Die Anwälte des in Schaan wohnhaften Millionärs reichten am Dienstagnachmittag die Klageschrift beim zuständigen Vermittleramt in St. Gallen ein, wie sein Medienberater Peter Ziegler gegenüber «Vaterland Online» erklärte. Raab macht den Kanton St. Gallen hauptverantwortlich für den Niedergang seiner Melander-Fischfarm in Oberriet und fordert eine Entschädigung in Höhe von 104,9 Millionen Franken. Die Klage richtet sich zudem gegen die Tierschutzorganisation Fair-Fish und den Tamedia-Verlag.

Notfalls bis nach Strassburg

Sofern vor dem Vermittleramt keine aussergerichtliche Einigung zustande kommt, geht der Fall ans St. Galler Kantonsgericht. Raab sei bereit, notfalls bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen, erklärte Medienberater Ziegler weiter.

Raab hält in seinem Begehren an das Vermittleramt fest, dass das Vorgehen des St. Galler Kantonstierarztes zu einer «ausserordentlich negativen Pressekampagne» gegen die Fischfarm und ihn selbst geführt habe. Die Situation habe sich schliesslich derart zugespitzt, dass eine Weiterführung des Betriebs aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich wurde und die Fischfarm geschlossen werden musste. Raab beziffert die Höhe des gesamten Schadens  auf 104,9 Millionen Franken. Mit einem Gutachten will er  beweisen, dass die Schweizer Behörden die umstrittene Schlachtmethode hätten bewilligen müssen.

Mit Klage eingedeckt

Neben dem Kanton St. Gallen will der deutsche Millionär auch den Tierschutzverein Fair-Fish und dessen Vertreter Heinzpeter Studer zur Verantwortung ziehen, die den Fall publik machten. Ein Teil der Klage bezieht sich zudem auf das Schweizer Verlagshaus Tamedia. Raab sieht in den Artikeln der Zeitungen «20 Minuten» sowie «Tages-Anzeiger», in denen er unter anderem als «Fischfolterer» tituliert worden war, seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Raab wollte die Millionenklage bereits Ende Januar einreichen. Wenige Tage vor der Einreichung erlitt der 70-Jährige allerdings einen Herzinfarkt und musste hospitalisiert werden. Nachdem sich sein Gesundheitszustand wieder gebessert hatte, liess Raab mitteilen, dass die Klage nicht eingereicht werde. Mittlerweile hat sich der Self-Made-Millionär wieder anders entschieden: «Raab riskiert nun den Prozess. Er verfolgt damit das Ziel, seine Ehre und Reputation wiederherzustellen», sagt Berater Ziegler.

Umstrittene Schlachtmethode

Raab hatte nach eigenen Angaben rund 40 Millionen Franken in den Bau der Fischfarm in Oberriet investiert. Wenige Monate nach Eröffnung der Farm hatte ihm der Kantonstierarzt die bisher angewendete Schlachtmethode jedoch untersagt, weil zwischenzeitlich die gesetzlichen Tierschutz-Bestimmungen geändert worden war. Die Fische wurden betäubt, indem sie in kaltem Wasser heruntergekühlt wurden. Danach wurden die Fische in einer mit Eis gefüllten Trommel zu Tode geschleudert.

Raab war trotz Drängen des Kantonstierarztes nicht bereit, die Schlachtmethode anzupassen, sondern begann im Mai vergangenen Jahres damit, den Betrieb der Fischfarm herunterzufahren. Im Februar dieses Jahres teilte Raab mit, dass die Fischfarm in Oberriet geschlossen bleibe und als Industrieruine eingemottet werde. Das Konzept der Melander-Fischfarm will Raab nun statt dessen im Ausland umsetzen.

 
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