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Einsicht in Agenda von Ex-Fifa-Sekretär

Die Bundesanwaltschaft erhält Einsicht in Auszüge des elektronischen Fifa-Geschäftskalenders der Jahre 2004 bis 2005 des ehemaligen Generalsekretärs Urs Linsi. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Betroffenen nicht eingetreten.
Die Bundesanwaltschaft erhält Einsicht in Auszüge des Geschäftskalenders des ehemaligen Fifa-Generalsekretärs Urs Linsi. (Archivbild)
Die Bundesanwaltschaft erhält Einsicht in Auszüge des Geschäftskalenders des ehemaligen Fifa-Generalsekretärs Urs Linsi. (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA)

In einem am Donnerstag publizierten Urteil hält das Bundesgericht fest, dass Linsi nicht habe aufzeigen können, inwiefern seine rechtlich geschützten Privatgeheimnisse verletzt würden. Es drohe ihm kein nicht wieder gutzumachender Rechtsnachteil, wenn die Bundesanwaltschaft die Daten für das Strafverfahren gegen ihn untersuchen dürfe.

Linsi hatte in seiner Beschwerde geltend gemacht, die Kalendereinträge würden sich auf Besprechungen und Telefonate beziehen, die er als Privatmann geführt habe. Dabei seien Sachverhalte besprochen worden, die der Privat- und gar Intimsphäre zuzuordnen seien.

Zudem liessen die Auszüge aus dem Kalender direkt oder indirekt Rückschlüsse über Beziehungen zwischen ihm und aktuell bei der Fifa beschäftigten Angestellten zu. Da er bei der aktuellen Fifa-Leitung als "persona non grate" gelte, könnte die Einsicht für diese Mitarbeitenden "verheerende Folgen" haben.

Das Bundesgericht zitiert Linsi weiter, er fühle sich "moralisch verpflichtet, alles Mögliche zu unternehmen, um zu verhindern, dass ehemalige Arbeitskollegen und -kolleginnen durch das gegen ihn zu Unrecht geführte Strafverfahren zu Schaden kommen".

Drohende Verjährung

Die Bundesanwaltschaft hat in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde von Linsi darauf hingewiesen, dass die Sache wegen der drohenden Verjährung dringend sei.

Linsi war von 2002 bis 2007 Generalsekretär der Fifa. Die Bundesanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung beziehungsweise Betrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei gegen ihn.

Ihm wird vorgeworfen als Fifa-Generalsekretär an der angeblichen Rückzahlung eines vom Deutschen Fussball-Bund (DFB) nicht geschuldeten "Darlehens" aus DFB-Mitteln beteiligt gewesen zu sein. Zudem soll er mitgeholfen haben, die Herkunft deliktisch erlangter Vermögenswerte zu verschleiern.

Der Fall steht im Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaft 2006 durch die Fifa an Deutschland. Die Vorwürfe stützen sich unter anderem auf einen internen Untersuchungsbericht des DFB vom März 2016. (Urteil 1B_30/2019 vom 03.05.2019) (sda)

 
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