Elefanten-Ausflug: Circus Knie soll Strafe zahlen
Der Zürcher Statthalter Hartmuth Attenhofer sagte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, für ihn sei dies «schon eher ein spezieller Fall.» Attenhofer erwartet in den nächsten Tagen einen Polizeirapport zum ungewöhnlichen Besuch. Er werde ihn dann «beförderlich behandeln», sagte er. Da es sich um einen Elefanten handle, sei dies schon spezieller als etwa eine Schlange, die aus ihrem Terrarium entwischt. Es handle sich hier auch um ein Wildtier und nicht etwa um ein Pferd.
Wie der Statthalter sagte, hat er abzuklären, ob überhaupt ein Verschulden vorliege. Wenn ja, muss beurteilt werden, wie gross dieses ist. Über die Höhe einer allfälligen Busse konnte sich Attenhofer nicht äussern. Er sagte nur soviel: Von ihm verfügte Bussen liegen «über 500 Franken».
Keine schwere Straftat
Polizeisprecher Michael Wirz bestätigte eine Meldung von Radio24, wonach die Polizei dem Statthalteramt einen Rapport einreichen werde. Dies sei ein normales Vorgehen: Falls ein Fall nicht per Ordnungsbusse von der Polizei erledigt werden könne, werde die Untersuchungsbehörde beigezogen. Laut Wirz geht es keineswegs um eine schwere Straftat sondern um eine Übertretung. Die Allgemeine Zürcher Polizeiverordnung hält nämlich fest, dass Tiere so gehalten werden müssen, «dass niemand belästigt wird und weder Menschen, Tiere noch Sachen gefährdet werden oder zu Schaden kommen». Und das Schweizerische Tierschutzgesetz verbietet das «Aussetzen und Entweichenlassen» von Tieren.
Am frühen Sonntagabend, nach dem letzten Circus-Knie-Auftritt in Zürich war die Elefantendame Sabu - statt für die Weiterreise in den Transporter zu steigen - ihren Betreuern ausgerissen. Sie machte sich auf den Weg in die Innenstadt, wo sie der ihr bekannten Route zum üblichen Ort des jährlichen Elefanten-Apéro folgte. Die Polizei sorgte für freie Bahn für den kolossalen Besuch. Erst nach einer guten Stunde gelang es den Betreuern, das verwirrte Tier einzufangen. Niemand kam zu Schaden und die Elefantenkuh richtete auch keinerlei Sachschaden an. (sda)