Wird begrüsst: Kaution für Temporärstellen
Neu müssen Personalbüros, welche Temporärstellen vermitteln, eine Kaution beim Amt für Volkswirtschaft in der Höhe von 100 000 Franken hinterlegen. Bislang waren es 50 000 Franken. Die Erhöhung war nötig, um gewissen EWR-Richtlinien ausreichend gerecht zu sein.
Vaduz. ? Hintergrund dieser Kaution ist, dass der Lohn für die vermittelte Person gewährleistet ist, sollte der Arbeitgeber Konkurs machen. In manchen Branchen sind Temporärstellen mittlerweile unabdingbar. Nun stellt sich die Frage, ob dieser hohe Betrag den Personalbüros eine zusätzliche Hürde auferlegt, um Stellensuchende oder Arbeitslose zu verleihen.
Carcoustics zeigt Notwendigkeit
Das «Vaterland» führte eine Umfrage unter zehn Personalbüros durch. Das Ergebnis: Mit einer Ausnahme begrüssten die Befragten die neue Regelung. «Sie bringt mehr Seriosität und es ist absolut wichtig, dem Vermittelten ausreichenden Schutz zu gewähren», so der Tenor der angefragten Büros. Für Verleihfirmen stelle dies zudem keine nennenswerte Hürde dar, da es auch möglich ist, eine Versicherung auf diese 100 000 Franken abzuschliessen. Sofern die nötige Liquidität nachgewiesen werden kann. Zudem zeigt sich die Notwendigkeit einer solchen Regelung, schliesslich hatte es schon Fälle gegeben, welche strengere Anforderungen rechtfertigen. Ein aktuelles Beispiel, das die Machenschaften von unseriösen Verleihfirmen darstellt, ist der Fall des Autozulieferers Carcoustics in Mauren. (rba)
Mehr in der Print- und ePaper-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands» von Samstag, 26. Juli 2014.