Wegweisendes Urteil für die Treuhandbranche
Das kürzlich gefällte Urteil des EFTA-Gerichtshofs in der Rechtssache «Olsen» freut auch die Treuhandbranche. Denn Liechtenstein hat ein weiteres Mal die Bestätigung erhalten, dass liechtensteinische juristische Personen von der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit profitieren können und nicht diskriminiert werden dürfen.
Vaduz. ? Deshalb gerät hierzulande unter anderem die österreichische Stiftungseingangssteuer wieder in den Fokus. Dank des Abgeltungssteuerabkommens mit dem Nachbarn ist der liechtensteinische Stiftungsstandort zwar um einiges attraktiver geworden, doch noch immer bezahlt der österreichische Stifter in Liechtenstein doppelt so viel wie im eigenen Land ??was gemäss dem Urteil des EFTA-Gerichtshofs nicht sein darf.Es gibt aber noch weitere Fälle, in denen Liechtenstein gegenüber EU-Ländern steuerrechtlich diskriminiert wird, wie Treuhandkammer-Präsident Clemens Laternser weiss. So zum Beispiel in Deutschland, wo die Schenkungssteuer unterschiedlich geregelt ist. Auch in weiteren Ländern sorgen diverse Zurechnungsbestimmungen für Ungleichheiten. (dv)
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