Mangelhaftes Schiedsrecht wird überarbeitet
Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht zur Revision der Zivilprozessordnung im Bereich des Schiedsrechts verabschiedet. Mit dieser Teilrevision soll vor allem die Schiedsfähigkeit in Konsumentensachen neu geregelt werden. Mit der Teilrevision soll Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden, wie die Regierung schreibt.
Vaduz. - Die bisherige Regelung liess Schiedsvereinbarungen für Konsumenten nur für bereits entstandene Streitigkeiten zu und unterwarf diese zusätzlich noch weiteren erschwerenden Voraussetzungen, welche die Anwendung von Schiedsvereinbarungen für Konsumenten in der Praxis praktisch ganz ausschloss. Weiterhin war die Anwendbarkeit dieser Bestimmung in gesellschaftsrechtlichen Sachen unklar bzw. umstritten. (ikr)
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23.04.2024