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Landtag vertagt Tarmed-Entscheidung

Der Landtag hat am Donnerstag das Postulat der DU-Fraktion zum schweizerischen Tarifsystems Tarmed an die Regierung überwiesen. Er erteilte jedoch der Einführung von Tarmed ohne vorhergehende Prüfung durch die Regierung eine Absage. Der ursprüngliche Postulatstext sah vor, die Regierung mit der unverzüglichen Einführung zu beauftragen.

Vaduz/Eschen. - Die Ärztekammer begrüsst den laut Mitteilung «weitsichtigen Entscheid des Landtags», die Entscheidung für oder gegen den Wechsel in das ausländische Tarmed-Tarifmodell nur basierend auf tiefergehenden Analysen zu fällen und sich nicht von «populistischen Zahlenspielereien und Halbwahrheiten» blenden zu lassen, wie es in der Mitteilung heisst.

Richtige Massnahmen ergreiffen

Die Ärztekammer bietet an, die Regierung beim Kostenvergleich und der Prüfung von Vor- und Nachteilen von Tarmed zu beraten.
Im Vordergrund steht für die Ärztekammer aktuell jedoch die kurzfristige Anpassung des neuen Liechtensteiner Arzttarifs, der vor einigen Monaten in Kraft getreten ist. Im Vorfeld haben die Tarifpartner fünf Jahre intensiv daran gearbeitet, um einen massgeschneiderten und kostenverträglichen liechtensteinischen Tarif zu schaffen. «Wir können nun die ersten Auswirkungen im Realbetrieb auswerten und an den richtigen Stellschrauben drehen. Dadurch unterstützen wir Regierung und Kassenverband, die vereinbarte Kostenneutralität zu gewährleisten, um die Krankenkassenprämie nicht zusätz-lich erhöhen zu müssen», wird Ärztekammer-Präsidentin Ruth Kranz-Candrian in der Mitteilung zitiert.

Eigenen Tarif behalten

Die Ärztekammer sei überzeugt, dass der Landtag - nach einem umfassenden Vergleich der beiden Tarifmodelle - am liechtensteinischen Arzttarif festhalten werde, da mit Tarmed die Steuerungskompetenz über 40 Millionen Franken Gesundheitskosten in die Schweiz ausgelagert und Liechtenstein seine Autonomie verlieren würde. Die im Gegenzug erhoffte Kostensenkung durch Tarmed ist nach Ansicht der Ärztekammer nicht realistisch, es ist eher von Mehrkosten durch höhere Vergütungen bei teuren apparativen Leistungen wie Ultraschall oder Röntgen auszugehen, heisst es weiter. (pd)

 
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