Land übernimmt Mediationskosten
Bei einer gerichtlichen verfügten Mediation werden vom Land höchstens 10 Mediationsstunden erstattet; wobei höchstens 150 Franken pro Stunde durch das Land erstattet werden, wie die Regierung am Dienstag bekannt gab.
Vaduz. - Die Kosten einer gerichtlichen verfügten Mediation sind bis zu einer von der Regierung mit Verordnung bestimmten Höhe vom Land Liechtenstein zu erstatten. Diese Verordnung enthält nun die entsprechenden Höchstbeträge der Kostenerstattung. Dabei werden vom Land höchstens 10 Mediationsstunden erstattet; die vom Land pro Mediationsstunde (= 60 Minuten) zu erstattenden Kosten betragen höchstens 150 Franken. Das Gericht verfügt die Erstattung der Kosten an den Mediator auf dessen Antrag gegen entsprechenden Nachweis der erbrachten Leistung.
Ergänzung zum neuen Kindschaftsrecht
Durch diese Verordnung werde die Reform im Kindschaftsrecht ergänzt und Klarheit betreffend die Kostentragung einer gerichtlich verfügten Mediation durch das Land Liechtenstein geschaffen heisst es in der Mitteilung weiter. Die in der Verordnung festgehaltenen Obergrenzen stützen sich zum einen auf die Einschätzung der Anzahl der notwendigen Mediationssitzungen sowie die durchschnittlichen und marktkonformen Kosten einer Mediationsstunde. (ikr)