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Jugendliche mit 14 Jahren religionsmündig

Im Rahmen der zweiten Lesung des Religionsgemeinschaftengesetzes hat sich der Landtag darauf geeinigt, die Religionsmündigkeit für Jugendliche nun doch auf 14 Jahre festzusetzen. Ausserdem wird der konfessionelle Religionsunterricht auf die Primarschule beschränkt.

Vaduz. – Entflechtung von Kirche und Staat sind auf einem guten Weg: Der Landtag hat am Donnerstag Morgen die Verfassung mit einer erforderlichen Dreiviertelmehrheit abgeändert und das Religionsgemeinschaftengesetz in zweiter Lesung behandelt. Damit hat er weiter den Weg dafür geebnet, dass der vom Koalitionsausschuss vorgeschlagene Entflechtungsfahrplan eingehalten werden kann. Die zweite Abstimmung über die Verfassungsänderung erfolgt im im neuen Landtag, sämtliche Änderungen treten gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Konkordats mit dem Heiligen Stuhl in Kraft.

Mit 14 Jahren freie Wahl

Nach der Debatte im November-Landtag hat sich der Landtag nochmal zu einigen änderungen im Religionsgemeinschaftengesetz durchgerungen: Das Religionsmündigkeitsalter wurde nun auf 14 Jahre fixiert, ausserdem wird der konfessionelle Religionsunterricht auf die Primarschule beschränkt. Auch über eine Deckelung wurde erneut nachgedacht, einem entsprechenden Antrag wurde jedoch keine Folge geleistet. Die Religionsgemeinschaften erhalten zur Finanzierung ihrer Tätigkeit gesamthaft einen Anteil von 2 Prozent am Steueraufkommen von Land und Gemeinden. (dv)

 
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