Wasserzins soll nicht sinken
Mit 37 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat die kleine Kammer am Donnerstag das revidierte Wasserrechtsgesetz gutgeheissen. Eine Minderheit setzte sich für eine Senkung des Wasserzinsmaximums auf 90 Franken ein, um die Wasserkraftwerke zu entlasten. Sie unterlag aber mit 30 zu 13 Stimmen.
Vergeblich argumentierten die Befürworter der Senkung, diese sei notwendig für die Wasserkraft. In der Wasserzinsfrage stehen die Interessen der Wasserkraftwerke jenen der Bergkantone gegenüber. Beide Seiten sind im Ständerat vertreten. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Heutige Regelung verlängern
Der Wasserzins ist eine Abgabe für das Recht, ein öffentliches Gewässer zur Erzeugung von Strom zu nutzen. Die Kantone legen die Höhe fest, doch setzt der Bund ein Maximum. Heute liegt dieses bei 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Vier Kantone haben einen tieferen Betrag beschlossen.
Die geltende Regelung ist befristet bis Ende 2019. Der Bundesrat wollte ursprünglich ab 2023 ein neues Modell einführen: Das Wasserzinsmaximum sollte aus einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen Teil bestehen. Für die Jahre 2020 bis 2022 schlug der Bundesrat vor, das Maximum auf 80 Franken zu senken. Als Alternative stellte er zur Diskussion, den Wasserzins nur für jene Kraftwerke zu reduzieren, die klar defizitär sind.
Senkung nicht mehrheitsfähig
In der Vernehmlassung erwies sich eine Senkung aber nicht als mehrheitsfähig. Im Ständerat wiesen die Befürworter tieferer Zinsen vergeblich auf die grosse Bedeutung und die schwierige finanzielle Lage der Branche hin.
Der Rat zeigte sich aber einverstanden mit weiteren Erleichterungen für den Ausbau der Wasserkraft: Neue Wasserkraftwerke, die mit einem Investitionsbeitrag gefördert werden, sollen für zehn Jahre vom Wasserzins befreit werden. Bestehende Anlagen, die erheblich erweitert oder erneuert werden, müssen während zehn Jahren auf der zusätzlichen Bruttoleistung keinen Wasserzins zahlen.
Flexibler Wasserzins
Einig waren sich die Ratsmitglieder, dass es sich bei der Gesetzesrevision um eine Übergangslösung handelt. Für die Zeit ab 2025 will der Bundesrat eine neue Regelung erarbeiten, sobald die künftigen Rahmenbedingungen klar sind. Die Vernehmlassung zum Stromversorgungsgesetz mit einem neuen Strommarktmodell will er laut Energieministerin Doris Leuthard noch diesen Herbst eröffnen.
Die Leitplanken für das künftige Wasserzinsregime hat der Ständerat bereits gesetzt und im Gesetz verankert, dass der Bundesrat einen flexiblen Wasserzins vorsehen soll - bestehend aus einem fixen und einem variablen Teil. Sollte das neue Strommarktmodell 2025 noch nicht in Kraft ein, würde das geltende Wasserzinsmaximum automatisch verlängert.
Wenig Alternativen
Eine Minderheit wollte dem Bundesrat freie Hand lassen. Leuthard stellte jedoch fest, es gebe nicht viele Alternativen zu einem flexiblen Modell. Für den Bundesrat ändere die Ergänzung somit kaum etwas.
Wasserkraft bleibe das Rückgrat der Stromversorgung, sie müsse konkurrenzfähig und bezahlbar sein, betonte Leuthard. Die beiden Welten - Wasserkraft und Bergkantone - müssten zusammenfinden. Die Energieministerin empfahl den Interessenvertretern, sich zu einem Abendessen zu treffen und zu diskutieren, bis weisser Rauch aufsteigt. Scherzend bot sie sich als Moderatorin an.
Wichtig für Bergkantone
Heute spülen die Wasserzinsen den Standortkantonen und -gemeinden der Wasserkraftwerke jährlich rund 550 Millionen Franken in die Kassen. Mit der ursprünglich vorgeschlagenen Senkung auf 80 Franken wären die Einnahmen auf 400 Millionen Franken gesunken. Ein Grossteil der Einnahmen entfällt auf die Bergkantone Wallis, Graubünden, Tessin und Uri sowie auf die Kantone Bern und Aargau.
Die Obergrenze war wegen steigender Strompreise erhöht worden. 2008 erreichten die Strompreise mit einem Jahresdurchschnittswert von 118 Franken pro Megawattstunde einen Höchststand. Bis 2016 sanken sie dann aber auf 41 Franken pro Megawattstunde. Die Wasserzinsen machten über die Jahre 2000 bis 2016 durchschnittlich ungefähr einen Rappen pro Kilowattstunde beziehungsweise rund 20 Prozent der Gestehungskosten aus. Heute sind es laut Leuthard 25 Prozent. (sda)
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