Ständerat sagt Ja zu weiterem Datentausch
Die Kommission befürworte den Schritt, habe aber gewisse Bedenken, sagte Sprecher Martin Schmid (FDP/GL) am Dienstag. Nicht alle Vertragsstaaten seien hinsichtlich institutioneller Stabilität und Rechtsstaatlichkeit über alle Zweifel erhaben.
Finanzminister Ueli Maurer stellte fest, mit der Finanzkrise sei ein weltweiter Kampf um Steuersubstrat entbrannt. Im internationalen Bereich setze sich zunehmend Macht vor Recht durch. Den Takt gäben Gremien an, die nicht gewählt worden seien, etwa jene der OECD.
Voraussetzungen prüfen
Die Schweiz halte sich an internationale Vereinbarungen, aber mit besonderer Sorgfalt, sagte Maurer. Auf der Liste seien Länder, "denen man noch nicht so ganz traut". Deshalb habe der Bundesrat einen Prüfmechanismus eingebaut. Vor dem ersten Datenaustausch werde geprüft, ob der Partnerstaat die Voraussetzungen erfülle.
Der Nationalrat hatte die Kriterien genauer umschrieben. Dazu gehören die Datensicherheit und Vertraulichkeit. Der Ständerat befürwortete dies. Nach seinem Willen soll der Bundesrat aber nicht nur vor dem ersten Datenaustausch, sondern periodisch überprüfen, ob die Partnerländer die Voraussetzungen erfüllen. Diese Prüfung soll risikobasiert erfolgen.
Keine Korruptionsklausel
Gestrichen hat der Ständerat die Erwähnung von Korruption. Aus Sicht des Ständerates und des Bundesrates ist diese Bestimmung unnötig. Wichtig sei, dass das Spezialitätsprinzip eingehalten werde, sagte Maurer. Dieses besagt, dass Informationen nur zu dem im Abkommen vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen. Damit sei die Korruption abgedeckt, sagte Maurer. "Ob dann im Autooccasionshandel Korruption herrscht, ist eine andere Frage, die den Datenaustausch nicht betrifft."
Für eine strenge Korruptionsklausel plädierte Peter Föhn (SVP/SZ). Staaten wie Saudiarabien, Mexiko, Kolumbien, China und Russland, hätten ein erschreckendes Korruptionsniveau, sagte er. Christian Levrat (SP/FR) fragte ihn, warum er kein Problem habe mit wirtschaftlichen Beziehungen und Rüstungsexporten in die genannten Staaten und nun plötzlich in diesem Kontext einen anderen Massstab anlege. Nach der Diskussion zog Föhn seinen Antrag zurück.
Ja auch zu Saudi-Arabien
Der Ständerat stimmte den Bundesbeschlüssen mit 35 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Separat stimmte er über die Einführung des AIA mit Saudi-Arabien ab. Diesen Bundesbeschluss hiess er mit 36 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Der Nationalrat war auf den Beschluss zu Saudi-Arabien nicht eingetreten.
Im Ständerat gab es keinen Widerstand. Kommissionssprecher Schmid wies darauf hin, dass die allgemeinen Sicherheitsmechanismen auch im Falle von Saudi-Arabien greifen würden. Maurer stellte fest, die Schweiz habe gute Beziehungen zu Saudi-Arabien.
Das lokale Recht einhalten
Umstrittener war der Fall Neuseeland. Der Nationalrat hatte beschlossen, den Bundesbeschluss zu diesem Land an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, erst ein Sozialabkommen auszuhandeln. Hintergrund dieses Entscheids ist, dass Schweizer nach zehn Jahren in Neuseeland das Recht auf eine Rente haben.
Die Schweizer AHV-Rente wird aber davon abgezogen, wenn der neuseeländische Staat davon Kenntnis hat. Der Nationalrat will nun verhindern, dass er über den AIA davon erfährt. Der Ständerat ist dagegen der Auffassung, Schweizerinnen und Schweizer in Neuseeland hätten das dortige Recht einzuhalten. Das werde von Ausländern in der Schweiz auch erwartet, gab Schmid zu bedenken.
"Rentenklau" in Neuseeland
Die Gegenposition vertrat Filippo Lombardi (CVP/TI). Er sprach von "Rentenklau" in Neuseeland. Die Auslandschweizer hätten schliesslich ihre AHV-Beiträge bezahlt, sagte er. Auch er zog seinen Antrag aber am Ende zurück.
Maurer stellte fest, Neuseeland habe ein anderes Sozialrecht und sei nicht bereit, dieses zu ändern. Für Schweizer in Neuseeland, die ihre AHV-Rente nicht versteuert hätten, sei das unangenehm. Sie müssten Nachsteuern bezahlen, denn nach neuseeländischem Recht sei es Steuerhinterziehung, die Schweizer AHV-Rente nicht zu versteuern. Strafrechtliche Verfahren werde es aber nicht geben, das habe Neuseeland versichert.
Rechtsschutz verbessern
Mit Saudi-Arabien und Neuseeland muss sich nun erneut der Nationalrat befassen. Er wird auch über eine Motion befinden, die der Ständerat angenommen hat.
Im Gesetz über den AIA soll verankert werden, dass kein Informationsaustausch erfolgt, wenn jemand glaubhaft macht, dass wesentliche Rechtsgüter verletzt werden. Maurer argumentierte vergeblich, der individuelle Rechtsschutz sei bereits gewährleistet. Betroffene hätten die Möglichkeit, Einsprache zu erheben. (sda)
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