Kartellverfahren gegen BMW, Daimler und VW
"Die Kommission will eingehender untersuchen, ob BMW , Daimler und VW vereinbart haben, bei der Entwicklung und Einführung wichtiger Technologien zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht miteinander zu konkurrieren", teilte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Dienstag in Brüssel mit. "Durch solche Emissionsminderungssysteme soll die von Pkw verursachte Umweltbelastung verringert werden", so Vestager weiter.
Die Kommission hatte bereits im Oktober 2017 Voruntersuchungen bei den Autobauern begonnen und war auch bei den Herstellern vorstellig geworden. Mit dem nächsten Schritt leitet die Brüsseler Wettbewerbsbehörde nun ein formelles Verfahren ein.
Absprache bei Partikelfiltern
Konkret sollen sich die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und um Feinstaub-Partikelfilter für Benzinmotoren abgesprochen haben. "Falls dieser Verdacht zutreffen sollte, hätten die Hersteller den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen", so die EU-Kommissarin.
Zu den Einzelheiten wollten sich die Hersteller nicht äussern. Sie kündigten lediglich ihre weitere Unterstützung an. Die Autobranche steht bereits wegen der VW-Abgasaffäre und zu hoher Diesel-Emissionen unter Druck - bei den nun in Rede stehenden Kartellverstössen könnten ihnen Milliardenstrafen drohen.
Der "Spiegel" hatte im Juli 2017 über ein seit mehr als 20 Jahren bestehendes Kartell deutscher Autobauer berichtet. Vertreter von Volkswagen , BMW und Daimler sowie den VW-Töchtern Audi und Porsche hätten sich über Fahrzeuge, Kosten, Zulieferer und auch die Reinigung von Diesel-Abgasen abgesprochen. Mehr als 200 Mitarbeiter der Unternehmen sollen sich seit den 1990er Jahren in geheimen Arbeitskreisen abgestimmt und auf diese Weise den Wettbewerb ausser Kraft gesetzt haben. Es soll um alle Details der Autoentwicklung gegangen sein.
Beschränkung auf Thema Emissionen
Die förmlichen Ermittlungen der EU-Kommission beziehen sich nun aber lediglich auf das Thema Emissionen. Preisabsprachen sind nicht Teil des Verfahrens. Auch hat die Kommission nach eigenen Angaben gegenwärtig keine Anhaltspunkte dafür, dass es Absprachen mit Blick auf mögliche Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgasemissionen gegeben habe.
Ebenso sind zunächst andere Themen des sogenannten Fünferkreises ausgeschlossen, in dem sich die Hersteller ausgetauscht haben. Darin wurden der Kommission zufolge etwa Detailfragen erörtert wie die Höchstgeschwindigkeiten von Tempomaten oder das Öffnen von Cabrio-Dächern. "Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Kommission keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Gespräche des "Fünferkreis" als wettbewerbswidriges Verhalten einzustufen wären, das einer weiteren Prüfung bedürfte." Technische Zusammenarbeit ist unter bestimmten Umständen in der EU zulässig - wenn sie Verbesserungen bringt.
Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. Wessen Antrag zuerst eingereicht wurde und wer damit zum Zuge kommen wird, ist bislang nicht klar. Der Kronzeuge in Kartellverfahren darf in der Regel auf den grössten Nachlass bei Strafzahlungen bis hin zur kompletten Verschonung hoffen. (sda/awp/dpa)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.