­
­
­
­

Airbnb-Vermietung soll einfacher werden

Mieter sollen ihre Wohnung einfacher auf Buchungsplattformen wie Airbnb anbieten können. Der Bundesrat will dazu das Mietrecht ändern: Nach seinem Willen soll der Vermieter nicht jedes Mal sein Einverständnis zur Untermiete geben müssen.
Mieter fragen heute nicht immer beim Vermieter nach, ob sie ihre Mietwohnung über die Buchungsplattform Airbnb anbieten dürfen. Der Bundesrat schlägt eine neue Regelung vor, welche die Erteilung solcher Bewilligungen vereinfachen soll. (Symbolbild)
Mieter fragen heute nicht immer beim Vermieter nach, ob sie ihre Mietwohnung über die Buchungsplattform Airbnb anbieten dürfen. Der Bundesrat schlägt eine neue Regelung vor, welche die Erteilung solcher Bewilligungen vereinfachen soll. (Symbolbild) (Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Insgesamt erachtet der Bundesrat die geltenden Gesetze für Plattformen wie Airbnb als ausreichend. Anpassungen seien einzig beim Mietrecht nötig, hielt er bereits letzten November in einem Bericht fest. Am (heutigen) Mittwoch schickte er nun seine Änderungsvorschläge in die Vernehmlassung.

Revisionsbedarf sieht die Regierung vor allem bei den Modalitäten, die für die Zustimmung zur Untermietung nötig sind. Heute ist es bei jeder einzelnen kurzzeitigen Untermiete notwendig, den Vermieter um Erlaubnis zu fragen - nicht immer sei dies auch eingehalten worden, argumentiert der Bundesrat.

Der neue Artikel sieht eine generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete vor - auf Gesuch des Mieters. Nach Ansicht des Bundesrates soll dies zu einer administrativen Vereinfachung führen.

Im Gesuch sind die Bedingungen der Untermiete anzugeben, namentlich die Höhe des Mietzinses, die betroffenen Räumlichkeiten und die Belegung. Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter jeweils die maximalen Werte zu nennen.

Allerdings kann der Vermieter diese Zustimmung auch verweigern, wenn ihm aus der Nutzung der Buchungsplattform oder den Auswirkungen daraus wesentliche Nachteile entstehen, wie das Wirtschaftsdepartement in einer Mitteilung festhält.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Juli. (sda)

 
Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Kommentare

Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben

Kommentare hinzufügen

Ähnliche Artikel

Abo
Der Referenzzinssatz steigt auf 1,75 Prozent. Das führt zu vielen Mieterhöhungen. Während der Hauseigentümerverband von einem logischen Schritt spricht, schrillen beim Mieterverband die Alarmglocken. Und auch der Bundesrat wird aktiv.
01.12.2023
Abo
Was ist der Referenzzins? Wie hat er sich zuletzt entwickelt? Und was heisst das nun für die Mieten in der Schweiz? Die wichtigsten Fragen und Antworten vor der wahrscheinlichen Anhebung morgen Freitag.
30.11.2023
Abo
Wirtschaftsminister Parmelin mache zu wenig gegen Wohnungsnot, findet die SP. Jetzt soll das Bundesamt für Wohnungswesen aus dem Wirtschaftsdepartement herausgelöst und ins Sozialdepartement verschoben werden.
13.04.2024
Wettbewerb
2 Tickets für «Le Grand Ordinaire» im TAK zu gewinnen
Meret Becker
Umfrage der Woche
Finden Sie es richtig, dass im ganzen Land 225 Überwachungskameras aufgestellt sind?
­
­