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Strafen für Raser stehen zur Diskussion

Gerichte könnten bei der Anwendung des so genannten Rasertatbestandes mehr Ermessensspielraum erhalten. Der Bundesrat stellt nach einer Bilanz zum Verkehrssicherheitspaket Via sicura diesen und andere Punkte zur Diskussion.
Gerichte könnten bei der Beurteilung von Raserdelikten mehr Ermessensspielraum erhalten. Das stellt der Bundesrat nach einer Bilanz zum Verkehrssicherheitspaket Via sicura zur Diskussion. (Symbolbild)
Gerichte könnten bei der Beurteilung von Raserdelikten mehr Ermessensspielraum erhalten. Das stellt der Bundesrat nach einer Bilanz zum Verkehrssicherheitspaket Via sicura zur Diskussion. (Symbolbild)
Als Raser oder Raserin gilt, wer in der Tempo-30-Zone mit 70 km/h fährt, innerorts mit mindestens 100km/h, ausserorts mit mindestens 140 km/h oder mit mehr als 200 Stundenkilometern auf der Autobahn.

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