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Auslieferung von Kim Dotcom erneut bestätigt

Der umstrittene deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom und drei seiner Mitarbeiten dürfen in die USA ausgeliefert werden. Das entschied das oberste Gericht in Neuseeland am Montag.
Der Rechtsstreit um seine Auslieferung ist um ein weiteres Urteil reicher: Kim Dotcom bei einer Anhörung im Oktober 2015. (Archivbild)
Der Rechtsstreit um seine Auslieferung ist um ein weiteres Urteil reicher: Kim Dotcom bei einer Anhörung im Oktober 2015. (Archivbild)
Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen ehemaligen Kollegen Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato ursprünglich Copyright-Betrug in grossem Stil vorgeworfen.

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