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Bundesgericht schützt Facebook-Daten

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft kann Facebook Switzerland Sàrl nicht dazu verpflichten, die Daten eines mutmasslich in der Schweiz eröffneten Facebook-Kontos herauszugeben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Noch unklar ist ein Fall im Zusammenhang mit Google.
Die Daten eines Facebook-Nutzers, der mutmasslich aus der Schweiz kommt, muss Facebook Schweiz nicht herausgeben. (Themenbild)
Die Daten eines Facebook-Nutzers, der mutmasslich aus der Schweiz kommt, muss Facebook Schweiz nicht herausgeben. (Themenbild)
Im April 2015 reichte ein belgischer Journalist in der Schweiz eine Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Er machte geltend, dass jemand unter einem Pseudonym auf Facebook antisemitische Äusserungen gegen ihn gepostet habe.

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