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Verdikt gegen Tamil Tigers

Das Bundesstrafgericht eröffnet am (heutigen) Donnerstag sein Urteil im Prozess gegen 13 mutmassliche Unterstützer der Tamil Tigers. Die Bundesanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten bedingt und sechseinhalb Jahren.
Das Bundesstrafgericht fällt sein Urteil gegen 13 mutmassliche Unterstützer der Tamil Tigers. Die Bundesanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten bedingt und sechseinhalb Jahren. Zum Prozessauftakt demonstrierten Sympathisanten der Tamil Tigers in Bellinzona. (Archivbild)
Das Bundesstrafgericht fällt sein Urteil gegen 13 mutmassliche Unterstützer der Tamil Tigers. Die Bundesanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten bedingt und sechseinhalb Jahren. Zum Prozessauftakt demonstrierten Sympathisanten der Tamil Tigers in Bellinzona. (Archivbild) (Bild: Keystone/KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI)

Zwölf Tamilen und ein Deutscher werden beschuldigt, die Tamil Tigers bis im Jahr 2009 von der Schweiz aus finanziell unterstützt zu haben. Ihnen werden Unterstützung einer kriminellen Organisation, Betrug, Urkundenfälschung, Geldwäscherei und Erpressung vorgeworfen. Die Verteidiger forderten Freisprüche.

Langer Prozess

Im rund acht Wochen dauernden Prozess bezogen Bundesanwaltschaft und Verteidigung in ihren Plädoyers zwei sich diametral gegenüber stehende Positionen bezüglich den Angeklagten und deren Aktivitäten beim World Tamil Coordinating Comitee (WTCC). Über diese Organisation soll der Kampf der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) von der Schweiz aus unterstützt worden sein.

Mit ihren Anträgen zum Prozessauftakt und mit den Plädoyers zielten die Anwälte darauf ab, dass die Anklage an die Bundesanwaltschaft zurückgewiesen wird. Sie bezeichneten das Verfahren als politischen Prozess, der auf Betreiben der Europäischen Union hin geführt werde.

Die Verteidiger rügten die unverhältnismässige Anklage und die zahlreichen Unregelmässigkeiten, zu denen es während der Strafuntersuchung gekommen sein soll.

Inspiration für Al-Kaida

Die Staatsanwältin des Bundes präsentierte die LTTE als eine Bewegung, deren Effizienz die Al-Kaida inspiriert habe. Die Bundesanwältin unterstrich zudem mit Fotos das verbrecherische Handeln der Tamil Tigers. So zeigte sie Fotos, auf denen der Chef des WTCC mit einem Maschinengewehr und Kindersoldaten zu sehen ist. In ihren Ausführungen versuchte sie aufzuzeigen, dass die Angeklagten im Wissen darum die LTTE unterstützt hätten.

Die Verteidiger unterstrichen hingegen die Legitimität des Kampfes der Tamil Tigers gegen das Regime. Gemäss ihren Plädoyers dienten die in der tamilischen Gemeinschaft der Schweiz durch das WTCC gesammelten Gelder humanitären Zwecken.

Die Gelder wurden nach Ansicht der Anwälte freiwillig gespendet. Die Verteidiger widersprachen der Auffassung der Staatsanwältin, wonach auf die Diaspora in der Schweiz Druck ausgeübt worden sei, indem damit gedroht wurde, gegen Familienangehörigen in Sri Lanka vorzugehen.

Die LTTE kämpfte von 1983 bis 2009 für die Unabhängigkeit der Tamilen im Norden Sri Lankas. Während des Konflikts kamen bis zu 100'000 Menschen ums Leben. (sda)

 
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