Obwaldner wollen nicht an Steuern rütteln
Die Stimmbeteiligung betrug 41 Prozent. Die Regierung, die das Geschäft gegen Widerstand durchs Parlament gebracht hatte, erlitt damit Schiffbruch. SVP und SP hatten die Nein-Parole beschlossen.
Die Volkspartei bemängelte eine Abkehr von der Tiefsteuerstrategie sowie fehlender Sparwille. Ein Teil der Genossen wollte die starke Belastung des Mittelstandes und das Sparen bei der Prämienverbilligung nicht hinnehmen.
Der Regierungsrat werde das weitere Vorgehen nun mit der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) des Kantonsrats diskutieren und im Rahmen einer Situationsanalyse das Gespräch mit politischen Ansprechgruppen suchen, teilte er am Sonntag mit.
Mit dem Paket hätte der Finanzhaushalt um 40 Millionen Franken jährlich entlastet werden sollen. 13,5 Millionen Franken Mehreinnahmen hätte die geplante Anpassungen des Steuergesetzes bringen sollen. Die Steuern für natürliche Personen wären von heute 2,95 auf 3,25 Einheiten angehoben worden.
Bei der Vermögensbesteuerung war ein Plus von 0,2 auf 0,22 Promille vorgesehen, die Gewinnsteuer hätte von 6,0 auf 6,3 Prozent steigen sollen. Auch Einsparungen in der Höhe von 13,8 Millionen Franken waren vorgesehen - etwa bei der Verwaltung, der Prämienverbilligung und bei den Gemeinden, die sich stärker am Nationalen Finanzausgleich (NFA) beteiligen sollten.
Budgetloser Zustand droht
Beim Erstellen des Budgets ging die Regierung von einer Annahme der Vorlage aus. Somit wird sie dieses mit einem Ergänzungsantrag ins Parlament bringen, bei dem die vom Nein betroffenen Positionen angepasst werden.
Der Kanton Obwalden kennt eine Schuldenbremse. Das Defizit bei der Erfolgsrechnung darf nicht mehr als 3 Prozent der Steuereinnahmen betragen, was mit den fehlenden 40 Millionen Franken verfehlt wird. Das Parlament kann nun entweder die Schuldenbremse aufheben oder aber es verabschiedet ein Budget, das nicht rechtsgültig ist. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.