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Neuer GAV für SBB-Angestellte

Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich die SBB-Führung und die Gewerkschaften auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Darin enthalten sind zwar keine generelle Lohnerhöhungen, aber eine Lohngarantie und ein längerer Vaterschaftsurlaub.
Mitte Juni waren Tausende SBB-Angestellte für ihren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auf die Strasse gegangen. (Archivbild)
Mitte Juni waren Tausende SBB-Angestellte für ihren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auf die Strasse gegangen. (Archivbild) (Bild: Keystone/WALTER BIERI)

Im Gegenzug müssen sich die Angestellten von SBB und SBB Cargo ab 2019 zu 40 Prozent an den" krankheitsbedingten Fehltagkosten" beteiligen, wie die SBB, die Gewerkschaften und Verbände SEV, Transfair, der Kaderverband des öffentlichen Verkehrs (KVöV) sowie der Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter (VSLF) am Mittwoch mitteilten.

Dadurch erhalten die Mitarbeitenden ab 2019 und in den folgenden drei Jahren jährlich 0,4 Prozent weniger Lohn. Ab 2021 beträgt der Abzug dann 1,2 Prozent. Damit sollen die "Gesamtsystemkosten" gesenkt werden.

Gleichzeitig erhalten bestehende Mitarbeitende eine entsprechende Lohnerhöhung von 0,4 Prozent pro Jahr bis 2021. Für sie ergibt sich dadurch ein Nullsummenspiel. Bei Neueinstellungen hingegen wird von Anfang an der gesamte Betrag von 1,2 Prozent abgezogen.

Nicht generell mehr Lohn

Bis 2022 gibt es auch keine generellen Lohnerhöhungen. Für die "individuellen Lohnerhöhungen" investiere die SBB dafür wie bisher 0,8 Prozent der Lohnsumme. Davon sollen insbesondere Mitarbeitende mit überdurchschnittlichen Leistungen profitieren. Wegen der gekürzten Lohngarantien kommen im Jahr 2021 noch 0,1 Prozent mehr dazu.

Für 3000 Angestellte bleibt die Lohngarantie aus dem Jahr 2011 bestehen, solange sie bei der SBB angestellt sind. Bei 700 Mitarbeitenden wird die Lohngarantie auf einen sogenannten "Sockelbetrag" reduziert. Dieser soll aber nicht unter 5000 Franken sinken.

Kündigungsschutz und Vaterschaftsurlaub

Auch der Kündigungsschutz aus wirtschaftlichen Gründen wird für Mitarbeitende, die länger als vier Jahre bei der SBB arbeiten, nicht aufgehoben. Nur wenn sich Mitarbeitende mit höheren Löhnen beruflich neu orientieren wollen, gelten verschärfte Rahmenbedingungen.

Im GAV enthalten ist auch ein längerer Vaterschaftsurlaub von 20 statt bisher 10 Tagen, ein "Recht auf Nichterreichbarkeit in der Freizeit" und der Anspruch auf 115 arbeitsfreie Tage für Schichtarbeitende. Für über 60-Jährige gibt es wie bisher eine zusätzliche Ferienwoche.

Um für den digitalen Wandel gerüstet zu sein, können sich die Mitarbeitenden freiwillig einer Standortbestimmung unterziehen. Ausserdem setzt die SBB auf "fokussierte Weiterbildungen zur Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit".

Sozialpartner zufrieden

In der Mitteilung zeigten sich die Sozialpartner mit dem Resultat zufrieden. Die Verhandlungen seien zwar hart gewesen. Doch es sei ihnen gelungen, "ein ausgewogenes Ergebnis" zu erzielen.

Mit dem neuen GAV passe sich die SBB den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen an und bleibe ein attraktiver Arbeitgeber, wird Markus Jordi, Leiter Human Ressources, im Communiqué zitiert. Die Gewerkschaften lobten, dass die "Errungenschaften zu Gunsten der Mitarbeitenden" erfolgreich verteidigt werden konnten.

Der GAV tritt am 1. Mai 2019 in Kraft und läuft über drei Jahre. Zuvor müssen noch der Verwaltungsrat und die Sozialpartner zustimmen. (sda)

 
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