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Mindestzinssatz soll sinken

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge soll von 1 Prozent auf 0,75 Prozent gesenkt werden. Das empfiehlt die BVG-Kommission. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Rentnerinnen und Rentner haben künftig voraussichtlich weniger Geld in der Tasche. Ihr Pensionskassenguthaben soll weniger Zins abwerfen. (Symbolbild)
Rentnerinnen und Rentner haben künftig voraussichtlich weniger Geld in der Tasche. Ihr Pensionskassenguthaben soll weniger Zins abwerfen. (Symbolbild) (Bild: KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF)
(sda)
 
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