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Mehr Mitsprache bei Staatsverträgen

Das Volk soll immer abstimmen können über völkerrechtliche Verträge, die so bedeutend wie eine Verfassungsbestimmung sind. Das gilt grundsätzlich schon heute. Nun soll die Regel auch in der Bundesverfassung verankert werden.
Über Staatsverträge mit Verfassungsrang soll immer abgestimmt werden. (Archivbild)
Über Staatsverträge mit Verfassungsrang soll immer abgestimmt werden. (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON)

Der Bundesrat hat am Donnerstag eine Verfassungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Den Auftrag dazu hat er vom Parlament erhalten. Die ausdrückliche Verankerung des Grundsatzes verbessere die praktische Handhabung des Volksrechts, schreibt der Bundesrat in einem Bericht zur Vorlage. Er verspricht sich davon auch mehr Rechtssicherheit und Transparenz sowie eine bessere demokratische Legitimation für das Völkerrecht.

Zur Abgrenzung, ob ein Abkommen dem obligatorische Referendum untersteht, will sich der Bundesrat an folgender Leitidee orientieren: Was landesrechtlich in der Bundesverfassung zu regeln ist, untersteht obligatorisch der Abstimmung und braucht die Zustimmung von Volk und Ständen. Ist die gleiche Regelung in einem völkerrechtlichen Vertrag vorgesehen, soll dieser Vertrag wie eine Verfassungsänderung ebenfalls dem obligatorischen Referendum unterstehen.

Als denkbaren Anwendungsfall nennt der Bundesrat einen völkerrechtlichen Vertrag, der den in der Bundesverfassung verankerten Katalog der Grundrechte erweitert. Er rechnet nur mit einer geringen Zunahme der Abstimmungsvorlagen. Die Vernehmlassung dauert bis am 16. November 2018. (sda)

 
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