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Lonza in Prozess im Wallis freigesprochen

Das Bezirksgericht Visp hat die Lonza-Gruppe in einem Prozess wegen Gewässerverschmutzung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft konnte kein konkretes Fehlverhalten eines Lonza-Mitarbeiters im Umgang mit dem krebserregenden 1,4-Dioxan nachweisen.
Der Chemiekonzern Lonza war wegen Widerhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz und fahrlässiger Verunreinigung von Trinkwasser angeklagt. (Archiv)
Der Chemiekonzern Lonza war wegen Widerhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz und fahrlässiger Verunreinigung von Trinkwasser angeklagt. (Archiv) (Bild: KEYSTONE/OLIVIER MAIRE)

Für eine Verurteilung von Lonza war nach Ansicht der Richter ein weiterer Punkt nicht erfüllt, wie das Bezirksgericht Visp am Freitag in einer Mitteilung schreibt.

Die Straftaten hatten sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft wegen der mangelhaften Organisationsstruktur innerhalb des Lonzawerks in Visp keiner natürlichen Person zuordnen lassen. Dies ist nach Auffassung der Richter nicht der Fall. Eine ersatzweise Haftung des Unternehmens sei deshalb nicht möglich.

Laut dem Bezirksgericht liegt der Vorwurf an die Lonza bei der von der Staatsanwaltschaft angeklagten ersatzweisen Unternehmenshaftung nicht in der Verursachung der Verschmutzungen an sich. Vielmehr laute der Vorwurf gegenüber dem Unternehmen auf Intransparenz hinsichtlich seiner Organisationsstrukturen, welche die Ermittlung eines Täters verhindere.

Die Strafuntersuchung habe zwar ergeben, dass 1,4-Dioxan in verschiedenen Konzentrationen im Grund- und Oberflächenwasser unterhalb von Visp festgestellt worden sei, schreibt das Gericht. Dessen Verwendung als Lösungsmittel sei von der Lonza übrigens auch nie bestritten worden.

Den Nachweis eines konkreten Fehlverhaltens eines Mitarbeiters der Produktionsbetriebe in Visp im Umgang mit 1,4-Dioxan habe die Staatsanwaltschaft jedoch nicht erbringen können.

Werte überschritten

Die Staatsanwaltschaft hätte die Lonza wegen Widerhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz und fahrlässiger Verunreinigung von Trinkwasser strafrechtlich zur Verantwortung ziehen wollen. Dem Unternehmen hatte eine Geldstrafe von 150'000 Franken gedroht. Das am Freitag veröffentlichte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Chemiekonzern soll in den Jahren 2011 bis 2017 das Wasser mit dem krebserregenden Lösungsmittel 1,4-Dioxan verschmutzt haben ohne etwas dagegen zu unternehmen.

Die Verschmutzung wurde 2014 bei der Grundwasserüberwachung entdeckt. Lonza vereinbarte mit der kantonalen Dienststelle für Umweltschutz eine maximale Abgabe von acht Kilogramm 1,4-Dioxan pro Tag ins Industrieabwasser. Für die Rhone wurde ein Grenzwert von 6,6 Mikrogramm pro Liter festgesetzt. Auch danach kam es laut Anklage aber zu Fällen, in denen diese Werte deutlich überschritten wurden.

Das Lösungsmittel wird etwa zur Herstellung von Farben und Lacken, Waschmitteln und Reinigungswirkstoffen, Kosmetika, Insektiziden und Herbiziden eingesetzt. Es könnte selbst in geringen Dosen beim Menschen krebserregend sein.

Lonza zufrieden

Die Lonza, die auf Freispruch plädiert hatte, nahm das Urteil am Freitag mit Zufriedenheit zur Kenntnis. Aus Sicht von Lonza bestätige der Entscheid die bisherige Position, wonach das Unternehmen nicht gegen den Gewässerschutz verstossen habe, sagte Lonza-Sprecher Renzo Cicillini der Agentur Keystone-SDA.

Lonza habe alle 1,4 Dioxan-Werte immer aktiv und transparent dem Kanton kommuniziert. Zudem habe das Unternehmen auch jeweils aktiv und umgehend verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Emissionen zu reduzieren und die Auflagen und Grenzwerte einzuhalten. Die Bevölkerung und die Umwelt seien zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen, sagte Cicillini. (sda)

 
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