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Freiburger Staatsrätin muss vor die Justiz

Das Freiburger Kantonsparlament hat am Dienstag die Immunität von Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) aufgehoben. Der Grosse Rat nahm den Antrag der Staatsanwaltschaft knapp an. Garnier wird Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen.
Die Immunität der Freiburger Staatsrätin Marie Garnier wird vom Kantonsparlament nicht geschützt.
Die Immunität der Freiburger Staatsrätin Marie Garnier wird vom Kantonsparlament nicht geschützt. (Bild: Keystone/Jean-Christophe Bott)

Der Entscheid fiel in geheimer Abstimmung mit 56 gegen 48 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Damit wurde just das erforderliche qualifizierte Mehr für die Aufhebung der Immunität erreicht. Eine eigentliche Debatte dazu fand im Parlament nicht statt.

Nur drei Abgeordnete ergriffen das Wort - zwei Grossrätinnen von SP und FDP plädierten gegen die Aufhebung von Garniers Immunität. Die Vorwürfe seien zu wenig gravierend, um das Funktionieren der Behörden in Frage zu stellen. "Wir sprechen hier weder von Korruption noch von Amtsmissbrauch oder Urkundenfälschung", betonte FDP-Grossrätin Antoinette de Weck.

Der Kanton habe wichtigere Herausforderungen zu bewältigen "als die Begleichung offener Rechnungen zwischen zwei Bewohnern von Villars-sur-Glâne", sagte de Weck in Anspielung auf den Konflikt zwischen Staatsrätin Marie Garnier und dem Oberamtmann des Saanebezirks.

Demission nach monatelangem Druck

Garnier wird vorgeworfen, vertrauliche Dokumente über Probleme im Oberamt an die Medien weitergeleitet zu haben. SVP-Grossrat Nicolas Kolly forderte das Parlament auf, die Vorwürfe nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Mit der Aufhebung der Immunität könnten die Vorwürfe abgeklärt werden.

Das Parlament folgte mit seinem Entscheid der Einschätzung einer Sonderkommission, die den Antrag des Generalstaatsanwaltes geprüft und als berechtigt betrachtet hatte. Mit der nun erfolgten Aufhebung der Immunität kann die Untersuchung fortgesetzt und die Staatsrätin dazu befragt werden.

Die grüne Regierungsrätin stand wegen der Affäre seit Monaten unter Druck und gab schliesslich am vergangenen Mittwoch ihren Rücktritt aus der Freiburger Regierung bekannt. Sie sei "müde und erschöpft", habe sich aber nichts vorzuwerfen und ihre Pflicht erfüllt, sagte Garnier letzte Woche vor den Medien.

Im Kantonsparlament verzichtete Garnier am Dienstag darauf, vor der Abstimmung nochmals ihre Position darzulegen. Es sei ihr nicht möglich, von ihrem Recht auf Anhörung innerhalb der angebotenen Redezeit von fünf Minuten Gebrauch zu machen, sagte Garnier dazu. Da sie ihren Rücktritt erklärte habe, "muss ich nicht mehr befürchten, dass ein Justizurteil mein politisches Engagement belastet."

Die Ersatzwahl für die zurücktretende Staatsrätin wird am 4. März 2018 stattfinden. (sda)

 
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