Bundesrat hält Kurs
Der Bundesrat habe zu den Verhandlungen mit der EU eine Aussprache geführt, erklärte Bundesratssprecher André Simonazzi auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA. Er sei über den Stand der Diskussionen mit den Sozialpartnern und Kantonen zu den Flankierenden Massnahmen informiert worden.
Laut Simonazzi werden die Arbeiten gemäss den Entscheiden des Bundesrats von Anfang Juli weitergeführt. Im September will sich die Regierung erneut mit dem Thema befassen.
Rote Linien
Nach dem Durchbruch bei der Streitbeilegung waren die Verhandlungen mit der EU im Sommer ins Stocken geraten. Die EU verlangt von der Schweiz ein Entgegenkommen bei den Flankierenden Massnahmen. Diese sind nach Ansicht der EU-Kommission nicht mit der Personenfreizügigkeit vereinbar.
Die Flankierenden Massnahmen gehören aber zu den roten Linien des Bundesrats in den Verhandlungen mit der EU. Diese Haltung bestätigte die Regierung vor der Sommerpause. Gleichzeitig beschloss sie aber, die Sozialpartner zu den Flankierenden Massnahmen zu konsultieren.
Die Federführung für die Gespräche liegt bei Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Letzte Woche kam es zum Eklat, als der Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse die Gesprächseinladung des Volkswirtschaftsministers ausschlugen. SGB-Präsident Paul Rechsteiner warf Schneider-Ammann "Verrat an den Arbeitnehmenden" vor.
Ruf nach Marschhalt
Seither ist unklar, wie es mit den Verhandlungen mit der EU weitergeht. Die SP hatte sich hinter die Gewerkschaften gestellt, die ein Scheitern der Verhandlungen in Kauf nehmen. Von FDP und CVP war am Wochenende der Ruf nach einem Marschhalt zu hören. Die SVP hatte sich stets gegen ein Rahmenabkommen ausgesprochen. Nun fordert sie den Bundesrat auf, die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen offiziell abzubrechen.
Die Flankierenden Massnahmen sind nicht der einzige Streitpunkt zwischen den Verhandlungsdelegationen. Der Bundesrat beschloss am Mittwoch, auch beim Thema Beihilfen auf der eingeschlagenen Linie zu bleiben. Die EU-Kommission will ein Verbot ins Rahmenabkommen aufnehmen.
Nach Ansicht des Bundesrats gehören materielle Bestimmungen jedoch in die jeweiligen Marktzugangsabkommen. Er ist lediglich bereit, nicht justiziable Bestimmungen ins Rahmenabkommen aufzunehmen. Zur Streitbeilegung und zum Thema Unionsbürgerrichtline äusserte sich der Bundesrat nicht. (sda)
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