BLS verzichtet auf eine Beschwerde
Das BAV hatte letzte Woche verfügt, der BLS zwei Fernverkehrslinien zu übertragen. Den grössten Teil der Fernverkehrslinien sowie das ganze Intercity-Netz sollen aber weiterhin von der SBB betrieben werden, wie die Behörde entschied.
Damit kam das BAV den Forderungen der BLS nicht nach. Ursprünglich hatte die Bahn fünf Fernverkehrslinien beim BAV beantragt. Dabei ging es neben den beiden zugesprochenen Linien um die Intercity-Linien Basel - Brig und Basel - Interlaken Ost, sowie um die Regio-Express Linie Bern - Neuenburg - La Chaux-de-Fonds.
Die BLS begründete ihr Gesuch für fünf Linien damit, dass diese nur als Paket wirtschaftlich betrieben werden könnten. Die beiden Linien Bern-Biel BE und Bern-Olten SO seien für sich alleine genommen zu wenig ertragsstark, um die Kosten für die geplanten Reisebegleiter zu decken.
Die BLS behielt sich daher offen, ob sie die Fernverkehrslinien überhaupt bedienen und gegen den Verfügungsumfang des BAV Beschwerde einreichen will.
Keine Reisebegleitung im Zug
Nun wird sie den Entscheid des BAV trotzdem umsetzen: Um die fristgerechte Übernahme der Linien nicht durch eine unsichere Rechtssituation zu gefährden, sehe die BLS von einer Beschwerde ab, teilte die Bahn am Donnerstag mit. Sie appelliert an alle Beteiligten, die Umsetzung der verfügten Konzession nun voranzutreiben.
Allerdings müssen die Fahrgäste auf einen besseren Service verzichten: Durch die Reduktion auf zwei Linien könne die BLS nicht wie geplant eine Reisebegleitung und einen Billettverkauf im Zug ermöglichen, schreibt die BLS.
Das Bahnunternehmen erhofft sich nun bei der nächsten Konzessionsvergabe mehr Linien zugesprochen zu bekommen. Damit könnte sie im Fernverkehr mehr Ertrag erwirtschaften und einen besseren Service anbieten, heisst es. Sie fordert deshalb bei der nächsten Vergabe Verfahrensänderungen, um für alle Gesuchssteller vergleichbare Rahmenbedingungen zu erreichen.
SBB bereiten Beschwerde vor
Obwohl es sich bei den zwei der BLS übertragenen Fernverkehrslinien nur um zwei kleinere Linien handle, werde ohne vorgängigen Einbezug der Politik ein verkehrspolitisch bedeutender Systemwechsel vollzogen, kritisieren die SBB. Sie bereiten eine Beschwerde vor, um offene Fragen zu den gesetzlichen Grundlagen und den langfristigen Auswirkungen auf Kunden, Bund und Kantone zu klären.
Das bisherige System basiere auf einer Einheitskonzession für den Fernverkehr. Die Politik habe sich in der Vergangenheit dahingehend geäussert, dass eine Mehrbahnenlösung im abgeltungsberechtigten Regionalverkehr anzustreben sei, nicht aber im Fernverkehr. Die Vergabe von Teilstrecken im Fernverkehr müsse somit vom Gesetzgeber zuerst entschieden werden.
Aus Sicht des BAV überwiegen die Vorteile des Mehrbahnmodells. Dieses habe bereits im Vorfeld der Konzessionsvergabe zu klaren Verbesserungen für die Passagiere und Steuerzahlenden geführt. (sda)
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