ProLitteris war zu grosszügig mit Ex-Kadern
Laut den St. Galler Richtern wies das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) die Verwertungsgesellschaft ProLitteris zu Recht an, die ergänzenden Lohnzahlungen an drei Ex-Kader teilweise zurückzufordern. Der Vorstand von ProLitteris hatte sich gegen die Rückzahlung gewehrt.
Der Vorstand der ProLitteris beschloss 2007 zusätzliche Lohnzahlungen an die drei Mitglieder der damaligen Geschäftsleitung. Diese konnten sich dadurch in eine Sammelstiftung der Beruflichen Vorsorge einkaufen und nach der Pensionierung höhere Renten erhalten. Die Generalversammlung der ProLitteris genehmigte die Zahlungen.
Sieben Jahre später kritisierte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) insbesondere, dass ProLitteris auch Arbeitnehmeranteile von 30 Prozent übernommen habe. Auf diese Empfehlungen stützte danach das IGE die Rückforderung der Zahlungen.
Die ausserordentlichen Zuwendungen liegen nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht im Interesse der Mitglieder der Gesellschaft. Diese habe nämlich die Pflicht, für eine wirtschaftliche Verwaltung zu sorgen. Zudem habe ProLitteris nicht transparent über die Zahlungen informiert.
Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil B-5220/2014 vom 7. Mai 2018) (sda)
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