Kündigung wegen 69 Tagen zu viel Ferien
Wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht, hat die Gekündigte in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 69 Ferientage mehr bezogen, als sie berechtigt gewesen wäre.
Zudem hatte sich die Frau Flüge in die Schweiz als Spesen vergüten lassen, ohne dass diese einen Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit hatten. Ebenso führte die Botschafterin Mittagessen mit ihrem Ehemann auf ihrer Spesenabrechnung auf.
Wie das Bundesgericht festhält, durfte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Verfehlungen im Gesamten als schwer bezeichnen. Aufgrund der Position der Botschafterin und ihrer Verantwortung habe das EDA von ihr ein mustergültiges Verhalten erwarten dürfen.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil A-2578/2016 vom 17.10.2017) (sda)
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