Bündner Parlamentarier verlangen Vetorecht
Die parlamentarische Initiative wurde diese Woche während der Session des Grossen Rates eingereicht und von der Standeskanzlei am Donnerstag publiziert. Der Vorstoss aus den Reihen der FDP wurde im 120-köpfigen Parlament mitgetragen von 72 Mitgliedern aller Parteien mit Ausnahme der SP.
Eine Vetofrist von 30 Tagen soll für alle "Rechtssetzenden Verordnungen" und selbst für Verordnungsänderungen der Regierung gelten. Um zustande zu kommen muss das Veto von mindestens einem Drittel des Rates eingelegt werden. Die betroffene Regierungsverordnung wird dann vom Parlament behandelt.
Das Parlament soll mit dem Vetorecht in "die Rechtstätigkeit der Exekutive eingreifen können". Als Begründung heisst es im Initiativtext, die Regierung interpretiere "weniger wichtige Bestimmungen in aller Regel sehr weit". Als Folge werde der Wille des Gesetzgebers, also des Parlamentes, "nicht treu abgebildet", ja gar verwässert.
Mit der Initiative wollen die Initianten nicht die "Exekutivgewalt der Regierung" in Frage stellen, sondern das Prinzip der Gewaltenteilung stärken. Bereits seit 1988 bekannt sei das Vetorecht im Kanton Solothurn, hiess es.
In Bundesbern ist das Vetorecht immer wieder ein Thema, kam aber noch nie zustande gekommen. Gerade ist wieder ein entsprechendes Geschäft pendent.
Eingriff in Exekutivkraft der Regierung
Eine zweite parlamentarische Initiative aus den gleichen Kreisen will die Exekutivkraft der Bündner Regierung aber dann doch beschneiden. Sie wurde von 52 Grossrätinnen und Grossräten unterschrieben. Diese stören sich daran, dass die Regierung Aufträge nicht so erfüllt, wie sie vom Parlament gedacht wurden.
Die Unterzeichner stellen diese Missstände zwar erst "in jüngster Zeit" fest, wollen dem aber offenbar sofort einen Riegel vorschieben. Die Aufträge des Parlaments sollen für die Regierung in Zukunft nicht mehr "nur die Wirkung einer Richtlinie" sondern "Weisungscharakter" haben. Sie sollen "verbindlich umgesetzt" werden, anstatt abgeschwächt oder umgedeutet. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.