Bischof Huonder verliert vor Gericht
Es sei nicht erkennbar, in welcher Art und Weise die Glaubens- und Religionsfreiheit des Bistums und seiner Exponenten durch die Unterstützung von "adebar" eingeschränkt würde, befanden die Richter im Urteil, das am Dienstag vom Bistum Chur publiziert wurde.
Die Beschwerdeführer würden "nicht im Geringsten in der Ausübung ihrer religiösen Ansichten oder Handlungen eingeschränkt". Sämtliche vom Bistum vorgebrachten Rügen seien "nicht zutreffend" und manche gar "überspannt und konstruiert".
Streitpunkt Abtreibungsberatung
"adebar" ist eine gemeinnützige "Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft" in Chur. Sie wird von der katholischen Landeskirche Graubünden jedes Jahr mit 15'000 Franken unterstützt - mit der Vorgabe, diese Gelder nicht für die Abtreibungsberatung zu verwenden.
Dennoch läuft das Bistum Chur gegen die Unterstützung seit 2012 Sturm. Nebst der Abtreibungsberatung würden zudem die Postionen von "adebar" betreffend Verhütung, künstliche Befruchtung und sexuelle Aufklären dem katholischen Glauben widersprechen, schrieb das Bistum am Dienstag
Für Bischof Vitus Huonder und Generalvikar Martin Grichting ist klar: Durch die finanzielle Unterstützung von "adebar" wird die katholische Kirche gegen ihren gegen ihren Willen mit einer Organisation in Verbindung gebracht, die der katholischen Lehre zuwiderhandelt. Sie befürchten einen Imageverlust.
Generalvikar Martin Grichting war 2012 im Kirchenparlament, dem Corpus Catholicum, mit seinem Antrag unterlegen, "adebar" nicht länger finanziell zu unterstützen. Gegen den Parlamentsbeschluss reichte Grichting im Namen des Bistums Beschwerde bei der Rekurskommission der Landeskirche ein - und blitzte ab.
Verletzung der Religionsfreiheit
Gegen diesen Entscheid rekurrierten das von Bischof Huonder geführte Bistum Chur und Grichting vor dem Bündner Verwaltungsgericht. Nebst der Verletzung der Religionsfreiheit klagten die Kirchenmänner auch gegen die Verletzung des Legalitätsprinzips. Die Beiträge an eine Institution, die offensichtlich gegen die Gesetze und die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche Kirche verstosse, seien nicht zulässig.
Das liessen die Richter nicht gelten. "adebar" biete schliesslich auch Beratungen an, die nicht im Widerspruch zur katholischen Lehre stünden, schrieb das Gericht. Gemäss dem Corpus Catholicum dürfen die Gelder der Landeskirche nur für solche Tätigkeiten verwendet werden. Diese Auflage befand das Gericht als durchaus umsetzbar.
Bischof Huonder und Generalvikar Grichting akzeptieren das Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht und ziehen es weiter vor das Bundesgericht, wie das Bistum mitteilte. Das Bistum werde das Urteil der Bundesrichter selbstverständlich akzeptieren. Sollte es aber auch dort nicht recht bekommen, "müsste die katholische Kirche zur Kenntnis nehmen, dass der Staat ihre Religionsfreiheit beschneidet". (sda)
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