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Tiefere Steuerabzüge für Auto-Pendler

Pendler aus dem Kanton St.Gallen, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, werden künftig bei den Steuern den Zugs-Pendlern gleichgestellt. Der Kantonsrat beschloss am Mittwoch gegen den Widerstand der SVP eine Beschränkung des Abzugs auf den Preis eines 2.-Klasse-GA. Ab Mitte Dezember sind das 3655 Franken.
Verkehrsüberlastung Rheinbrücke Bendern
Auch Autofahrer können im Kanton St.Gallen maximal noch die Kosten eines 2.Klasse-GAs von den Steuern abziehen.
Bisher können Pendler, die für den Arbeitsweg auf das Auto angewiesen sind, ihre Fahrkosten unbeschränkt vom steuerbaren Einkommen abziehen.

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